§ 46 WStG – Rechtswidriger WaffengebrauchWer von der Waffe einen rechtswidrigen Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften m...
Datenbank zum Wehr-, Beschwerde- und Disziplinarrecht der Bundeswehr
§ 46 WStG – Rechtswidriger WaffengebrauchWer von der Waffe einen rechtswidrigen Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften m...