§ 44 WStG – Wachverfehlung(1) Wer im Wachdienst1. als Wachvorgesetzter es unterläßt, die Wache pflichtgemäß zu beaufsichtigen,2. pflichtwidrig seinen Postenbereich oder Streifenweg verläßt oder3...
Datenbank zum Wehr-, Beschwerde- und Disziplinarrecht der Bundeswehr
§ 44 WStG – Wachverfehlung(1) Wer im Wachdienst1. als Wachvorgesetzter es unterläßt, die Wache pflichtgemäß zu beaufsichtigen,2. pflichtwidrig seinen Postenbereich oder Streifenweg verläßt oder3...