§ 42 WStG – Unwahre dienstliche Meldung(1) Wer1. in einer dienstlichen Meldung oder Erklärung unwahre Angaben über Tatsachen von dienstlicher Bedeutung macht,2. eine solche Meldung weitergibt...
Datenbank zum Wehr-, Beschwerde- und Disziplinarrecht der Bundeswehr
§ 42 WStG – Unwahre dienstliche Meldung(1) Wer1. in einer dienstlichen Meldung oder Erklärung unwahre Angaben über Tatsachen von dienstlicher Bedeutung macht,2. eine solche Meldung weitergibt...