§ 42 WStG – Unwahre dienstliche Meldung
§ 42 WStG - Unwahre dienstliche Meldung(1) Wer1. in einer dienstlichen Meldung oder Erklärung unwahre Angaben über Tatsachen von dienstlicher Bedeutung macht,2. eine solche Meldung weitergibt, ohne sie pflichtgemäß zu…