§ 25 WStG – Tätlicher Angriff gegen einen Vorgesetzten
§ 25 WStG - Tätlicher Angriff gegen einen Vorgesetzten(1) Wer es unternimmt, gegen einen Vorgesetzten tätlich zu werden, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu drei Jahren bestraft.(2) In minder…