§ 19 WStG

§ 19 WStG – Ungehorsam

§ 19 WStG - Ungehorsam(1) Wer einen Befehl nicht befolgt und dadurch wenigstens fahrlässig eine schwerwiegende Folge (§ 2 Nr. 3) verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.(2) Der…

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