Kategorie
Disziplinarrecht – Nichtzulassungsbeschwerde
Leitsatz:
Die Zuständigkeit des nächsten Disziplinarvorgesetzten erlischt nicht nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 WDO, wenn er ein Dienstvergehen lediglich als Zeuge wahrgenommen hat.
Normen:
WBO § 22a Nr. 1
WDO § 30 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2
Kurzsachverhalt:
Die Nichtzulassungsbeschwerde betrifft einen Verweis wegen Ungehorsams.
Volltext:
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss des 2. Wehrdienstsenats vom 14.03.2024 – BVerwG 2 WNB 2.23