BVerwG 1 WB 35.22 – Keine Verletzung von Beteiligungsrechten
Der Antragsteller macht eine Verletzung seiner Beteiligungsrechte bei einer Personalmaßnahme geltend. Der Antrag wurde zurückgewiesen.
Datenbank zum Wehr-, Beschwerde- und Disziplinarrecht der Bundeswehr
Der Antragsteller macht eine Verletzung seiner Beteiligungsrechte bei einer Personalmaßnahme geltend. Der Antrag wurde zurückgewiesen.
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