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§ 30 WStG – Mißhandlung

§ 30 WStG - Mißhandlung(1) Wer einen Untergebenen körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit beschädigt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.(2) Ebenso wird bestraft, wer es…

§ 31 WStG – Entwürdigende Behandlung

§ 31 WStG - Entwürdigende Behandlung(1) Wer einen Untergebenen entwürdigend behandelt oder ihm böswillig den Dienst erschwert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.(2) Ebenso wird bestraft, wer es fördert…

§ 33 WStG – Verleiten zu einer rechtswidrigen Tat

§ 33 WStG - Verleiten zu einer rechtswidrigen TatWer durch Mißbrauch seiner Befehlsbefugnis oder Dienststellung einen Untergebenen zu einer von diesem begangenen rechtswidrigen Tat bestimmt hat, die den Tatbestand eines Strafgesetzes…

§ 35 WStG – Unterdrücken von Beschwerden

§ 35 WStG - Unterdrücken von Beschwerden(1) Wer einen Untergebenen durch Befehle, Drohungen, Versprechungen, Geschenke oder sonst auf pflichtwidrige Weise davon abhält, Eingaben, Meldungen oder Beschwerden bei der Volksvertretung der Bundesrepublik…

§ 37 WStG – Beeinflussung der Rechtspflege

§ 37 WStG - Beeinflussung der RechtspflegeWer es unternimmt, durch Mißbrauch seiner Befehlsbefugnis oder Dienststellung unzulässigen Einfluß auf Soldaten zu nehmen, die als Organe der Rechtspflege tätig sind, wird mit…

§ 38 WStG – Anmaßen von Befehlsbefugnissen

§ 38 WStG - Anmaßen von BefehlsbefugnissenWer sich Befehlsbefugnis oder Disziplinarbefugnis anmaßt oder seine Befehlsbefugnis oder Disziplinarbefugnis überschreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft, wenn die Tat nicht…

§ 39 WStG – Mißbrauch der Disziplinarbefugnis

§ 39 WStG - Mißbrauch der DisziplinarbefugnisEin Disziplinarvorgesetzter, der absichtlich oder wissentlich1. einen Untergebenen, der nach dem Gesetz nicht disziplinarrechtlich verfolgt werden darf, disziplinarrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung…

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