Sachgebiet
Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Kategorie / Kurzsachverhalt
Der Antragsteller rügt die Verletzung seiner Beteiligungsrechte bei der Entscheidung des Bundesministeriums der Verteidigung, bei Erkrankungen während einer genehmigten Dienst- bzw. Arbeitsbefreiung keine Zeitgutschrift zu gewähren.

Rechtsquelle/n:
N/A

Leitsätze:
1. Im Verfahren der Beteiligung des Gesamtvertrauenspersonenausschusses ist eine Erörterung der Einwendungen nicht vorgesehen.

2. Einen vom Dienststellenleiter zu verantwortenden Verfahrensmangel bei der Einleitung eines Beteiligungsverfahrens kann der Gesamtvertrauenspersonenausschuss nur innerhalb der Frist aus § 43 Abs. 1 Satz 2 SBG wirksam rügen.

Volltext:
Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 20. März 2024 – BVerwG 1 WB 26.22

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