Sachgebiet
Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten
Kategorie / Kurzsachverhalt
Die Nichtzulassungsbeschwerde ist bereits deshalb unzulässig, weil der Antragsteller bei ihrer Einlegung nicht ordnungsgemäß vertreten war und die Monatsfrist des § 22b Abs. 2 Satz 1 WBO, innerhalb derer eine ordnungsgemäße Beschwerde nachgeholt werden könnte, am 4. April 2023 abgelaufen ist.
Rechtsquelle/n:
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Leitsätze:
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Vorinstanz:
TDG Süd 6. Kammer – 28.02.2023 – AZ: S 6 BLa 3/21 und S 6 RL 1/23
Volltext:
Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 07.06.2023 – BVerwG 1 WNB 5.23