Sachgebiet
Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten
Kategorie/Kurzsachverhalt:
Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen seine Versetzung.
Rechtsquelle/n:
SG § 22
WBO § 17 Abs. 6
AR A-1420/37
Leitsätze:
Die Versetzung auf ein dienstpostenähnliches Konstrukt (unter Nutzung einer Planstelle „zur besonderen Verwendung“) setzt voraus, dass der Soldat für die Erfüllung dienstlicher Aufgaben, die bei der betreffenden Einheit oder Dienststelle anfallen, grundsätzlich geeignet ist.
Volltext:
Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 17.04.2023 – BVerwG 1 W-VR 29.22