Kategorie
Disziplinarrecht – Berufungsverfahren – Beweisbeschluss
Normen:
StPO § 24 Abs. 2, § 74 Abs. 1 Satz 2
WDO § 106, § 123 Satz 2
Leitsätze:
N/A
Kurzsachverhalt
Der 2. Wehrdienstsenat erlässt in dem Berufungsverfahren einen Beweisbeschluss zur Frage, der politischen Ausrichtung der Identitären Bewegung Deutschland. Zudem wird das Ablehnungsgesuch des Soldaten gegen eine Sachverständige zurückgewiesen.