Sachgebiet
Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten
Kategorie/Kurzsachverhalt:
Der Antrag betrifft die Erteilung einer flugmedizinischen Sondergenehmigung zur Feststellung des Urteils „wehrfliegerverwendungsfähig“ Grad III.
Rechtsquelle/n:
WBO § 17 Abs. 3 Satz 1, § 21 Abs. 2 Satz 1
VO (EU) Nr. 1178/2011 Art. 10
Leitsätze:
Die Versagung einer flugmedizinischen Sondergenehmigung für den Angehörigen der Besatzung eines militärischen Luftfahrzeugs (Wehrfliegerverwendungsfähigkeit Grad III) ist keine dienstliche Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO.
Vorinstanz:
–
Volltext:
Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 25.04.2023 – BVerwG 1 WB 42.21