Sachgebiet
Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Kategorie / Kurzsachverhalt
Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers betrifft die Frage, ob eine Vertrauensperson zur Teilnahme an einer schriftlichen Erfolgskontrolle für ihre Ausbildung als Vertrauensperson verpflichtet werden kann.

Rechtsquelle/n:
WBO § 1 Abs. 3, § 13 Abs. 1, §§ 17, 22 a
SBG § 15 Abs. 1, §§ 17, 20 Abs. 5 Satz 1

Leitsätze:
Die Verpflichtung einer Vertrauensperson, an einer Erfolgskontrolle zu ihrer Erstausbildung nach § 20 Abs. 5 Satz 1 SBG teilzunehmen, verstößt gegen das Behinderungsverbot des § 15 Abs. 1 SBG.

Volltext:
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss des. 1. Wehrdienstsenats vom 13. Juli 2023

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