Ein einmaliger Waffenverstoß kann die Entlassung nach § 55 Abs. 5 SG rechtfertigen. Die Einstellung des Strafverfahrens steht dem nicht entgegen....
Das OVG NRW bestätigt die Entlassung eines Zeitsoldaten wegen rechtsextremer und rassistischer Bilder. Eine entsprechende Gesinnung war nicht erforderlich....

