BVerwG 2 WD 14.22 – Einstellung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens wegen Unverhältnismäßigkeit
Das Truppendienstgericht ist zutreffend vom Vorliegen eines sich aus der Unverhältnismäßigkeit des gerichtlichen Disziplinarverfahrens ergebenden Verfahrenshindernisses nach § 108 Abs. 3 Satz 1 WDO ausgegangen. Der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende…