Sachgebiet
Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Kategorie / Kurzsachverhalt
Der Antragsteller begehrt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Verpflichtung zur Duldung einer COVID-19-Impfung. Der Bewilligungsantrag hat Erfolg. Die Bestimmungen über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 114 ff. ZPO sind im Wehrbeschwerdeverfahren gemäß § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO anwendbar.

Rechtsquelle/n:
WBO § 23a Abs. 2 Satz 1
VwGO § 166 Abs. 1 Satz 1
ZPO § 114 Abs. 1

Leitsätze:
Die Bestimmungen über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 114 ff. ZPO sind im Wehrbeschwerdeverfahren gemäß § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO anwendbar.

Volltext:
Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 19. Juni 2024 – BVerwG 1 WB 41.23

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