Dem früheren Soldaten wurde eine unerlaubte Nebentätigkeit vorgeworfen. Das Verfahren ist gemäß § 108 Abs. 1 und 3 Satz 1 WDO unter Feststellung eines Dienstvergehens einzustellen. Zwar wäre ...
Datenbank zum Wehr-, Beschwerde- und Disziplinarrecht der Bundeswehr
Dem früheren Soldaten wurde eine unerlaubte Nebentätigkeit vorgeworfen. Das Verfahren ist gemäß § 108 Abs. 1 und 3 Satz 1 WDO unter Feststellung eines Dienstvergehens einzustellen. Zwar wäre ...