Pflicht die Wiederverwendung als Vorgesetzter nicht durch unwürdiges Verhalten in Frage zu stellen – § 17 Abs. 3 SG
Geregelt in §§ 17 Abs. 3, 23 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 SG. Es handelt sich um eine nachwirkende Dienstpflicht. Nach dieser Vorschrift gilt es als Dienstvergehen, wenn ein…