Sachgebiet
Verfahren nach dem Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz
Kategorie / Kurzsachverhalt
Der Antragsteller macht eine Verletzung seiner Beteiligungsrechte bei einer Personalmaßnahme geltend. Der Antrag wurde zurückgewiesen.
Rechtsquelle/n:
N/A
Leitsätze:
Wenn der zuständige Disziplinarvorgesetzte an der Hauptstelle angesiedelt ist, ist bei Soldaten einer verselbständigten Nebenstelle betreffenden Personalmaßnahmen der Gesamtpersonalrat zu beteiligen.
Volltext:
Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 25. Januar 2024 – BVerwG 1 WB 35.23