Sachgebiet
Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Kategorie
Konkurrentenstreit

Rechtsquelle/n:
GG Art. 33 Abs. 2
SG § 3 Abs. 1
SBG § 24 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4

Leitsätze:
Die Anhörung der Vertrauensperson zu einer förderlichen Auswahlentscheidung ist nur dann nach § 24 Abs. 4 SBG erforderlich, wenn alle Kandidatinnen und Kandidaten, die die zwingenden Anforderungen erfüllen, dem Wahlbereich der Vertrauensperson angehören.

Volltext:
Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 27. September 2023 – BVerwG 1 WB 3.23

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