BVerwG 1 WB 35.23 – Keine Verletzung von Beteiligungsrechten
Der Antragsteller macht eine Verletzung seiner Beteiligungsrechte bei einer Personalmaßnahme geltend. Der Antrag wurde zurückgewiesen.
Datenbank zum Wehr-, Beschwerde- und Disziplinarrecht der Bundeswehr
Der Antragsteller macht eine Verletzung seiner Beteiligungsrechte bei einer Personalmaßnahme geltend. Der Antrag wurde zurückgewiesen.
SachgebietVerfahren nach dem Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz Kategorie / KurzsachverhaltDer Rechtsstreit betrifft die Mitwirkung des Antragstellers an der AR A1-831/0-4007 "Verwendungsfähigkeit 'Individuelle Grundfertigkeiten'". Rechtsquelle/n:N/A Leitsätze:N/A Volltext:Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 18.…
Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen seine Versetzung. Der Antrag wurde abgelehnt.
Die Nichtzulassungsbeschwerde hat keinen Erfolg. Die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 22a Abs. 2 Nr. 1 WBO) kommt der Beschwerdesache nicht zu. Insbesondere betreffen die aufgeworfenen Rechtsfragen lediglich die Rechtsanwendung im konkreten Einzelfall.
SachgebietVorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten Kategorie / KurzsachverhaltDie Nichtzulassungsbeschwerde hat keinen Erfolg. Der Beschwerdesache kommt die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung nicht zu (§ 22a Abs. 2 Nr. 1…
SachgebietVorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten Kategorie / KurzsachverhaltDie Nichtzulassungsbeschwerde wurde verworfen, da sie nicht den Darlegungsanforderungen des § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO genügt. Rechtsquelle/n:N/A Leitsätze:N/A Volltext:Beschluss…
Der 2. Wehrdienstsenat erlässt in dem Berufungsverfahren einen Beweisbeschluss zur Frage, der politischen Ausrichtung der Identitären Bewegung Deutschland. Zudem wird das Ablehnungsgesuch des Soldaten gegen eine Sachverständige zurückgewiesen.