Brandenburgisches OLG – 53 Ss 133/12 – Keine Gehorsamsverweigerung durch schlichtes Nichtbefolgen eines Befehls durch Weiterlaufen
Dem Soldaten wurde mehrfach auf dem Gang befohlen stehen zu bleiben und zurückzukehren. Diese Befehle ignorierte der Soldat und ging wortlos in sein Dienstzimmer und verschloss die Tür. Das Landgericht…