OLG Koblenz – 1 Ss 18/85 – Strafvollstreckung zur Wahrung der Disziplin der Truppe
Verweigert ein zur Bundeswehr einberufener Soldat bei seiner Einheit über mehr als 6 Wochen jegliche Befehle und bleibt er dieser Haltung auch nach Verbüßung von insgesamt 49 Tagen Arrest, so…