Kategorie
Disziplinarrecht – Beschwerde

Normen:
WDO § 126

Kurzsachverhalt:
Die Beschwerde der WDA richtet sich gegen einen Beschluss des Truppendienstgerichts, mit dem eine vorläufige Dienstenthebung, ein Uniformtrageverbot und die Einbehaltung von Dienstbezügen um 35 % aufgehoben wurden. Dem Soldaten werden vielfache Beleidigungen gegen ihm zur Ausbildung unterstellten Kameraden, sowie eine vorsätzliche fehlerhafte Ausbildung an Übungshandgranaten vorgeworfen. Mit den angeschuldigten Äußerungen habe der Soldat zusätzlich den Eindruck erweckt dem nationalsozialistischen Gedankengut nahezustehen. Die Beschwerde der WDA hatte überwiegend Erfolg.

Vorinstanz:
TDG Süd 5. Kammer – 26.10.2022 – AZ: S 5 GL 03/22
Entscheidung Vorinstanz:
Dem Antrag des Soldaten auf Aufhebung der Nebenentscheidungen wurde stattgegeben.

Volltext:
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss des 2. Wehrdienstsenats vom 15. August 2023

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