Kategorie
Disziplinarrecht – Berufung
Normen:
WDO a.F. § 116 Abs. 2, § 117, § 120 Abs. 1 Nr. 1
WDO n.F. § 151 Abs. 7
Kurzbeschreibung:
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Berufung eines Soldaten gegen seine Entfernung aus dem Dienstverhältnis als unzulässig verworfen, da sie nicht den gesetzlichen Begründungsanforderungen entsprach. Der Soldat hatte lediglich eine Überprüfung des Urteils erbeten, ohne konkrete Berufungsanträge zu stellen oder das angegriffene Urteil hinreichend zu begründen. Die Entscheidung des Truppendienstgerichts Nord vom 29. Januar 2025 bleibt damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
TDG Nord, Urteil vom 29. Januar 2025 – N 1 VL 4/24
Urteil Vorinstanz:
Entfernung aus dem Dienstverhältnis