Sachgebiet
Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Kategorie / Kurzsachverhalt
Der Antragsteller wendet sich gegen die für ihn als freigestelltes Personalratsmitglied neu gebildete Referenzgruppe vom 17. August 2021. Der Antrag des Soldaten war erfolgreich, da die Referenzgruppe vom 17. August 2021 ist rechtswidrig und deshalb aufzuheben (§ 21 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 19 Abs. 1 Satz 1 WBO) war.

Rechtsquelle/n:
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 33 Abs. 2
SG § 3 Abs. 1, § 27b
SBG § 62 Abs. 3 Satz 1
BPersVG § 52 Abs. 1 Satz 2

Leitsätze:
1. Sind einem (hier: als Mitglied des Personalrats) freigestellten Soldaten zwei Kompetenzbereiche zuerkannt, so ist auch die zur Laufbahnnachzeichnung zu erstellende Referenzgruppe vorrangig aus Soldaten zu bilden, die über dieselbe zweifache Kompetenzbereichszuweisung verfügen.

2. Das Kriterium der „mittigen Platzierung“ des freigestellten Soldaten findet im geltenden Referenzgruppenmodell keine rechtliche Grundlage.

Volltext:
Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 24. April 2024 – BVerwG 1 WB 62.22

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