Sachgebiet
Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten
Kategorie / Kurzsachverhalt
Der Antragsteller wendet sich gegen die Feststellung eines Sicherheitsrisikos in seiner erweiterten Sicherheitsüberprüfung.
Rechtsquelle/n:
N/A
Leitsätze:
1. Der Verdacht auf eine dauerhaft ausgeprägte Alkoholproblematik kann Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Soldaten nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG schon dann rechtfertigen, wenn bei dem Soldaten einmalig ein Blutalkoholwert von 1,6 Promille oder mehr festgestellt worden ist.
2. Bestehen gewichtige Indizien für eine dauerhaft ausgeprägte Alkoholproblematik bei einem Soldaten, so kann dessen Weigerung, an der Aufklärung und Bewältigung dieser Problematik mitzuwirken, Zuverlässigkeitszweifel nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG begründen.
Volltext:
Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 14. Dezember 2023 – BVerwG 1 WB 35.22