Sachgebiet
Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten
Kategorie / Kurzsachverhalt
Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen seine Versetzung.
Rechtsquelle/n:
GG Art. 6 Abs. 1
SG § 10 Abs. 3, § 31
Allgemeine Regelung A-1420/37 zu „Versetzung, Dienstpostenwechsel und Kommandierung von Soldatinnen und Soldaten“
Leitsätze:
Werden gegen eine Versetzung persönliche Belange geltend gemacht, die – wie die gemeinsame Betreuung von in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindern – eine gesamte familiäre Situation betreffen, und sind beide Elternteile Soldaten, so gebietet der Schutz von Ehe und Familie, dass unter dem Blickwinkel der Fürsorgepflicht nicht nur die Belange des von der Personalmaßnahme Betroffenen, sondern auch die Belange von dessen Ehepartner in die Ermessensausübung eingestellt werden.
Volltext:
Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 12. Januar 2023, BVerwG 1 W-VR 23.22