Geregelt in § 12 Satz 1 SG. Die Pflicht zur Kameradschaft ist nach § 12 Satz 1 SG für den Zusammenhalt der Bundeswehr wesentlich. Sie gilt daher innerhalb und außerhalb des Dienstes (vgl...
Geregelt in § 17 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 SG. Demnach muss das Verhalten der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die der Dienst als Soldat erfordert. Insoweit genügt es, dass das Verhalten geeigne...
Geregelt in § 17 Abs. 2 Satz 3 Alt. 2 SG. Danach hat sich ein Soldat außer Dienst und außerhalb der dienstlichen Unterkünfte und Anlagen so zu verhalten, dass er die Achtung und das Vertrauen, die...
Geregelt in §§ 17 Abs. 3, 23 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 SG. Es handelt sich um eine nachwirkende Dienstpflicht. Nach dieser Vorschrift gilt es als Dienstvergehen, wenn ein Offizier oder Unteroffizier nach ...
Geregelt in § 17a Abs. 1 SG. – Entscheidungen zur Dienstpflicht des § 17a Abs. 1 SG...
Nach § 17a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SG müssen Soldatinnen und Soldaten ärztliche Maßnahmen gegen ihren Willen dulden, wenn sie der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen. Mit die...