BVerwG 2 WDB 1.18 – Keine Altersgrenze bei der nachwirkenden Dienstpflicht nicht gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung zu verstoßen
Die Wehrdisziplinaranwaltschaft richtet sich gegen die Einstellung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens. Das Truppendienstgericht hat dieses wegen eines Verfahrenshindernisses ein. Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen Beschluss aufgehoben. Das angenommene Verfahrenshindernis steht der Durchführung…