OLG Stuttgart – 4 Ss (7) 704/78 – Entwendung von Dienstgegenständen
Ein Soldat, der einem Kameraden Dienstgegenstände wegnimmt, handelt auch dann nicht in Zueignungsabsicht und begeht daher keinen Diebstahl, allenfalls einen Betrug, wenn er selbst anstelle von ihm abhanden gekommenen Dienstgegenständen…