Ein Soldat, der einem Kameraden Dienstgegenstände wegnimmt, handelt auch dann nicht in Zueignungsabsicht und begeht daher keinen Diebstahl, allenfalls einen Betrug, wenn er selbst anstelle von ihm ab...
Datenbank zum Wehr-, Beschwerde- und Disziplinarrecht der Bundeswehr
Ein Soldat, der einem Kameraden Dienstgegenstände wegnimmt, handelt auch dann nicht in Zueignungsabsicht und begeht daher keinen Diebstahl, allenfalls einen Betrug, wenn er selbst anstelle von ihm ab...