BVerwG 1 WB 33.22 – Beschluss vom 30.03.2023 – „Erfahrungsvorsprung“ ersetzt keine Auswahl nach dem Leistungsprinzip
Leitsatz: Die langjährige Vorverwendung auf einem Dienstposten, dessen Dotierung angehoben wird, begründet keinen Anspruch darauf, im Auswahlverfahren zur Besetzung des höherdotierten Dienstpostens schon allein wegen des damit verbundenen "Erfahrungsvorsprungs" ausgewählt…