
Sicherheitsüberprüfungsgesetz vom 20. April 1994 (BGBl. I S. 867), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. Juli 2021 (BGBl. I S. 2274) geändert worden ist
Stand: | Zuletzt geändert durch Art. 12 G v. 21.12.2007 I 3198 |
Erster Abschnitt – Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 2 Betroffener Personenkreis
§ 3 Zuständigkeit
§ 3a Geheimschutzbeauftragte, Sabotageschutzbeauftragte
§ 4 Allgemeine Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen, Mitwirkung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
§ 5 Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse
§ 6 Rechte der betroffenen Person und der mitbetroffenen Person
Zweiter Abschnitt – Überprüfungsarten und Durchführungsmaßnahmen
§ 7 Arten der Sicherheitsüberprüfung
§ 8 Einfache Sicherheitsüberprüfung
§ 9 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung
§ 10 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen
§ 11 Datenerhebung
§ 12 Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten, Überprüfungszeitraum
Dritter Abschnitt – Verfahren
§ 13 Sicherheitserklärung
§ 14 Abschluß der Sicherheitsüberprüfung
§ 15 Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit
§ 15a Unterrichtung durch die personalverwaltende Stelle
§ 16 Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluß der Sicherheitsüberprüfung
§ 17 Aktualisierung und Wiederholungsüberprüfung
Vierter Abschnitt – Akten über die Sicherheitsüberprüfung, Datenverarbeitung
§ 18 Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte
§ 19 Aufbewahrung und Vernichtung der Unterlagen
§ 20 Speichern, Verändern und Nutzen personenbezogener Daten in Dateien
§ 21 Übermittlung und Zweckbindung
§ 22 Berichtigen, Löschen und Einschränken der Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 23 Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten
Fünfter Abschnitt – Sonderregelungen für den nichtöffentlichen Bereich
§ 24 Anwendungsbereich
§ 25 Zuständigkeit
§ 26 Sicherheitserklärung
§ 27 Abschluß der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse
§ 28 Aktualisierung
§ 29 Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse
§ 30 Sicherheitsakte der nicht-öffentlichen Stelle
§ 31 Datenverarbeitung in automatisierten Dateien
Sechster Abschnitt – Reisebeschränkungen, Sicherheitsüberprüfungen auf Antrag ausländischer Dienststellen und Schlußvorschriften
§ 32 Reisebeschränkungen
§ 33 Sicherheitsüberprüfung auf Antrag ausländischer Dienststellen
§ 34 Verordnungsermächtigung
§ 35 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
§ 36 Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes, Bundesverfassungsschutzgesetzes, MAD-Gesetzes und BND-Gesetzes
§ 36a Unabhängige Datenschutzkontrolle
§ 37 Strafvorschriften
§ 38 Übergangsregelung
§ 39 Inkrafttreten